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Förderungen der
E-Mobilität

Immer mehr Menschen wird bewusst, wie wichtig der Schutz unserer Umwelt ist und viele wollen ihren Beitrag dazu leisten: Ein sehr guter Weg ist da der Umstieg auf ein E-Auto. Da die Kosten für eine Anschaffung sowie für den Einbau von Stromleitung und Wallbox in die private Garage aktuell noch höher ausfallen können, gibt es staatliche Unterstützung. So kommst du an Fördermittel.

  • Innovationsprämie bis Ende 2025 verlängert

  • Bis zu 9000 € Zuschuss für E-Autos

  • Gestaffelte Fördersätze für Leasingfahrzeuge

Hier erfährst du welche Fahrzeuge in welcher Art und Weise gefördert werden!

Punkt 2: Antrag stellen

Du benötigst zur Antragstellung  deine Rechnung bzw. deinen Leasingbescheid der Bank und die Zulassungsbescheinigung deines Wagens. Klicke anschließend auf den unten stehenden Link, um direkt zum Antragsverfahren zu gelangen.

Punkt 3: Geld erhalten

 

Wenn alle Unterlagen und Angaben passend sind, bekommst du den jeweiligen Betrag direkt auf dein angegebenes Konto überwiesen und den Zuwendungsbescheid übersandt. Falls nicht, wirst du aufgefordert, fehlende Angaben nachzureichen.

Gute Fahrt!

Umweltbonus beantragen: Der 3-Punkte-Plan bei Kauf / Leasing eines E-Autos oder PHEVs:

Um die E-Mobilität voranzubringen hat der Staat in den letzten Jahren einiges an Geld in die Hand genommen. Erst kürzlich wurde die „Innovationsprämie“ bis Ende 2022 verlängert. Um an die Fördergelder zu gelangen, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich ist Voraussetzung, dass ein Fahrzeug nicht mehr als 50 Gramm CO₂ pro Kilometer emittiert oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern gewährleisten kann.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, gibt es eine staatliche Förderung von bis zu 9000 €, für Plug-in-Hybride immerhin noch bis zu 6750 €. Für Leasing-Fahrzeuge gelten entsprechend gestaffelte Lösungen. Die Fördergelder können beim BAFA (Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragt werden. Aber Achtung: Bei Antragsstellung muss das elektrisch-betriebene Fahrzeug schon mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin oder den Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein. Zur Antragsstellung berechtigt sind Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Den Antrag stellt man direkt über eine eigene Online-Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Und auch aus steuerlicher Perspektive lohnt sich die Anschaffung eines Elektroautos. Denn für batterieelektrische Fahrzeuge muss nach Erstzulassung zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer gezahlt werden. Dieses Angebot wurde bis zum 31.12.2030 verlängert. Auch nach einem Halterwechsel gilt die Steuerbefreiung noch für den restlichen Zeitraum. Für Hybride gilt diese Steuerbefreiung jedoch nicht.

Bei Kauf oder Leasingabschluss eines Elektroautos oder Plug-In Hybrids kannst du beim BAFA eine Förderung in unterschiedlicher Höhe beantragen. Wie hoch diese für dein (Wunsch-) Fahrzeug ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Hier erfährst du, ob du förderungsberechtigt bist und wie schnell und unkompliziert eine Antragsstellung erfolgen kann. In unserem 3-Punkte-Plan findest du eine einfache Anleitung, die dich durch den Dokumentendschungel führt:

Punkt 1: Ist mein Auto förderungsfähig?

 

Bevor du ein Fahrzeug least oder kaufst, lohnt es sich zu klären, inwiefern dieses finanziell von der BAFA gefördert wird. Unter dem unten stehenden Link findest du die aktuelle Liste.

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