Subsidies for e-mobility
Attractive subsidies are currently available for commercial operators (especially hotels and restaurants) for charging pole systems and wallboxes.
Here you can find out where, how and in what way charging stations are subsidised!
Punkt 3: Wie stelle ich einen Antrag?
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Um den Antrag zu stellen, besuchst du einfach das KfW-Zuschussportal, registrierst dich dort zuerst oder meldest dich mit deinem bestehenden Benutzerkonto an. Dabei sollte man sorgfältig vorgehen, denn falls die Daten aus dem Formular später nicht mit den Angaben im Ausweis übereinstimmen, kann es zu Problemen mit der Bewilligung kommen.
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Einfach auf den Button "Zuschuss jetzt beantragen" klicken und den Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude auswählen.
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Die erforderlichen Angaben eingeben und den Antrag absenden.
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Der Zuschussbetrag wird nun reserviert. Sofern alle Voraussetzungen nachweislich erfüllt sind, wird der Zuschuss ausgezahlt.
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Ab Antragsstellung hat man neun Monate Zeit, um die entsprechenden Rechnungen und Nachweise im Zuschussportal hochzuladen. Die fristgerechte Einreichung ist essenziell für die Auszahlung des Zuschusses.
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Bei einer Erweiterung des Projekts, im Zuge derer weitere Ladepunkte hinzukommen, kann im Vorfeld ein weiterer Antrag im KfW-Zuschussportal gestellt werden.
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Unter dem Reiter "Meine Zuschussanträge", oben links in der Menüansicht, können wichtige Dokumente, wie etwa die Antragsbestätigung oder die Referenznummer, abgerufen werden.
Wichtig! Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden!
Punkt 1: Gelten technische Voraussetzungen?
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Ladestation verfügt über genau 11 kW Ladeleistung, stärkere Geräte können diesen Wert über eine Drosselung erreichen.
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Ladestation muss intelligent gesteuert werden können und auf diese Weise mit anderen Komponenten des Stromnetzes kommunizieren können. In diesem Fall werden auch die Kosten eines Energiemanagement-Systems von der KfW gefördert.
Punkt 2: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Finanzielle Unterstützung gibt es grundsätzlich nur für Privatleute. Dabei ist es jedoch irrelevant, ob es sich dabei um Einzelpersonen, Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, Mieter*innen oder Vermieter*innen handelt.
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Wichtig: Bei der Immobilie, in der die Ladestation installiert wird, muss es sich um ein Wohngebäude handeln, welches auch schon bewohnt wird. Zusätzlich darf die Ladestation nicht öffentlich zugänglich sein.
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Und letztlich ist noch entscheidend, dass der verwendete Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammt; das bedeutet etwa von einem Energieversorger mit Ökostrom-Tarif oder von der eigenen Photovoltaik-Anlage.
Passt alles? Dann...
Förderungen für private Wallboxen: Der 3-Punkte-Plan zur Beantragung der Leistungen
Um den Ausbau von e-mobiler Infrastruktur auch im privaten Bereich voranzutreiben, fördert die KfW den Kauf einer neuen Ladestation oder Wallbox. Dabei beträgt die Höhe der Förderung 900 Euro für jeden Ladepunkt, den die Wallbox oder die Ladestation aufweist. Auch die Kosten für den Einbau und den Anschluss der Ladestation werden gefördert.
Zuschuss erhalten :)
Förderungen für Privatpersonen
Punkt 1: Gelten technische Voraussetzungen?
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Gefördert werden Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis zu 22kW, sowie Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mehr als 22kW (ausschließliches Laden mit Gleichstrom DC).
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Achte darauf, dass die Ladestation an ein IT-Backend (Onlineanbindung) angebunden und remotefähig ist.
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Zudem muss ein Laden ohne Authentifizierung möglich sein (z.B. durch kostenlose Stromabgabe, Bargeldzahlung, Kartenzahlung oder kontaktlose Zahlung in der Nähe des Ladepunkts).
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Die Menüführung der Ladestation sollte in den Sprachen Deutsch und Englisch verfügbar sein.
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Zu beachten ist noch, dass der Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wird.
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Grundlegend wichtig ist, dass die Ladestation werktags mindestens 12 Stunden öffentlich zugänglich ist und auf einer gekennzeichneten Stellfläche in Deutschland errichtet wird.
Punkt 3: Wie stelle ich einen Antrag?
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Im 1. Schritt stellst du einen Antrag über das easy-Online Portal des Bundes.
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Im 2. Schritt geht es um die Errichtung der Ladesäule. Mit diesem Vorhaben kann erst begonnen werden, wenn alle Unterlagen bei der BAV fristgerecht und im Original postalisch eingegangen sind. Sollte dies der Fall sein, wirst du durch einen Bescheid von Seiten der BAV informiert.
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Achtung! Beginne erst mit der Errichtung deiner Ladestation, wenn du die BAV benachrichtigt hast. Denn als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages.
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Bei Schritt 3 und 4 handelt es sich um das Einreichen eines Verwendungsnachweises, sowie um eine Berichterstattung. Beides ist nach Errichtung der Ladesäule zwingend notwendig, um eine Förderung zu erhalten.
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Die Bearbeitung der einzelnen Anträge und Unterlagen kann einige Monate benötigen.
Punkt 2: Welche Voraussetzungen muss mein Hotel- oder Gastrogewerbe erfüllen?
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Gefördert werden hierbei kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Unternehmen des Einzelhandels sowie des Hotel- und Gastgewerbes.
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Der Antragsteller muss rechtsfähig und damit rechtlich eigenständig sein. Nicht rechtsfähig sind insbesondere Eigenbetriebe und Regiebetriebe.
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Zu beachten ist, dass die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur nur gefördert wird, sofern diese nicht bereits gefördert wurde und wenn ein Mehrwert nachgewiesen wird.
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Letztlich ist noch entscheidend, dass der Antrag auf Förderung vor Vortragsabschluss der Ladestation gestellt wird.
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Wenn der Antrag bis zum 18.01.2022 gestellt wird, greift die Förderrichtlinie „Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“.
Förderung für öffentliche Wallboxen: Der 3-Punkte-Plan zur Beantragung der Leistung
Um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen, fördert das BMVI mit den Programmen „Ladeinfrastruktur vor Ort“ bzw. „Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“, den Ausbau von öffentlich zugänglichen Ladestationen. Neben der Beschaffung und Errichtung von Ladepunkten an neuen Standorten, werden auch die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung gefördert. Die Förderung kann bis zu 80% der Investitionskosten decken.
Förderungen für das Hotel- und Gastgewerbe
Zuschuss erhalten und laden! :)
News
Promotion: "Tourism in Bavaria – Fit for the Future“
Funding for tourism businesses in Bavaria
Through the programme "Tourism in Bavaria - fit for the future", which has been in place since September 2021, tourism businesses in Bavaria now have the opportunity to apply for funding for e-charging points for cars and e-bikes, among other things. Hotels, restaurants, campsites, tourist attractions or tourism regions, for example, are considered tourism-related.
For the first time, charging points for e-bikes and pedelecs are also subsidised under this funding programme. Another innovation is that hotels, restaurants and other tourism providers are now also supported for charging stations that are explicitly only accessible to their own guests. Public availability is thus no longer a relevant criterion.
Tourism businesses can receive a maximum of 1,500 euros per column (up to 90 percent of the eligible costs) for the installation of one or more stationary charging points for electric cars. For e-bike charging points, there is a subsidy of a maximum of 300 euros per charging point.
The subsidy package, amounting to 30 million euros, is still available in 2022. Interested tourism businesses can find more information and the link to apply at: www.stmwi.bayern.de
Extension of the innovation premium
The state subsidy, which has been granted for the purchase of electric cars and plug-in hybrids since July 2020, has been extended by the new federal government until the end of 2022. This means that a subsidy of up to 9,000 euros will continue to be available for the purchase of a purely electrically powered vehicle.
The premium consists of a federal subsidy of 6,000 euros and a manufacturer's share of 3,000 euros - for electric vehicles with a net list price of up to 40,000 euros. For electric cars with a list price between 40,000 and 65,000 euros, a government bonus of 5,000 euros as well as a manufacturer's share of 2,500 euros is possible.
For the purchase of a plug-in hybrid, a maximum subsidy of 6,750 euros will also be available in 2022.