
Förderungen der E-Mobilität
Für Gewerbetreibende (vor allem Hotels und Restaurants) gibt es derzeit attraktive Fördermöglichkeiten für Ladesäulensysteme und Wallboxen.
Hier erfährst du, wo, wie und in welcher Art und Weise Ladestationen gefördert werden!
Punkt 3: Wie stelle ich einen Antrag?
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Um den Antrag zu stellen, besuchst du einfach das KfW-Zuschussportal, registrierst dich dort zuerst oder meldest dich mit deinem bestehenden Benutzerkonto an. Dabei sollte man sorgfältig vorgehen, denn falls die Daten aus dem Formular später nicht mit den Angaben im Ausweis übereinstimmen, kann es zu Problemen mit der Bewilligung kommen.
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Einfach auf den Button "Zuschuss jetzt beantragen" klicken und den Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude auswählen.
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Die erforderlichen Angaben eingeben und den Antrag absenden.
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Der Zuschussbetrag wird nun reserviert. Sofern alle Voraussetzungen nachweislich erfüllt sind, wird der Zuschuss ausgezahlt.
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Ab Antragsstellung hat man neun Monate Zeit, um die entsprechenden Rechnungen und Nachweise im Zuschussportal hochzuladen. Die fristgerechte Einreichung ist essenziell für die Auszahlung des Zuschusses.
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Bei einer Erweiterung des Projekts, im Zuge derer weitere Ladepunkte hinzukommen, kann im Vorfeld ein weiterer Antrag im KfW-Zuschussportal gestellt werden.
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Unter dem Reiter "Meine Zuschussanträge", oben links in der Menüansicht, können wichtige Dokumente, wie etwa die Antragsbestätigung oder die Referenznummer, abgerufen werden.
Wichtig! Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden!
Punkt 1: Gelten technische Voraussetzungen?
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Ladestation verfügt über genau 11 kW Ladeleistung, stärkere Geräte können diesen Wert über eine Drosselung erreichen.
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Ladestation muss intelligent gesteuert werden können und auf diese Weise mit anderen Komponenten des Stromnetzes kommunizieren können. In diesem Fall werden auch die Kosten eines Energiemanagement-Systems von der KfW gefördert.
Punkt 2: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Finanzielle Unterstützung gibt es grundsätzlich nur für Privatleute. Dabei ist es jedoch irrelevant, ob es sich dabei um Einzelpersonen, Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, Mieter*innen oder Vermieter*innen handelt.
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Wichtig: Bei der Immobilie, in der die Ladestation installiert wird, muss es sich um ein Wohngebäude handeln, welches auch schon bewohnt wird. Zusätzlich darf die Ladestation nicht öffentlich zugänglich sein.
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Und letztlich ist noch entscheidend, dass der verwendete Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammt; das bedeutet etwa von einem Energieversorger mit Ökostrom-Tarif oder von der eigenen Photovoltaik-Anlage.
Passt alles? Dann...
Förderungen für private Wallboxen: Der 3-Punkte-Plan zur Beantragung der Leistungen
Um den Ausbau von e-mobiler Infrastruktur auch im privaten Bereich voranzutreiben, fördert die KfW den Kauf einer neuen Ladestation oder Wallbox. Dabei beträgt die Höhe der Förderung 900 Euro für jeden Ladepunkt, den die Wallbox oder die Ladestation aufweist. Auch die Kosten für den Einbau und den Anschluss der Ladestation werden gefördert.
Zuschuss erhalten :)
Förderungen für Privatpersonen
Punkt 1: Gelten technische Voraussetzungen?
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Gefördert werden Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis zu 22kW, sowie Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mehr als 22kW (ausschließliches Laden mit Gleichstrom DC).
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Achte darauf, dass die Ladestation an ein IT-Backend (Onlineanbindung) angebunden und remotefähig ist.
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Zudem muss ein Laden ohne Authentifizierung möglich sein (z.B. durch kostenlose Stromabgabe, Bargeldzahlung, Kartenzahlung oder kontaktlose Zahlung in der Nähe des Ladepunkts).
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Die Menüführung der Ladestation sollte in den Sprachen Deutsch und Englisch verfügbar sein.
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Zu beachten ist noch, dass der Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wird.
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Grundlegend wichtig ist, dass die Ladestation werktags mindestens 12 Stunden öffentlich zugänglich ist und auf einer gekennzeichneten Stellfläche in Deutschland errichtet wird.
Punkt 3: Wie stelle ich einen Antrag?
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Im 1. Schritt stellst du einen Antrag über das easy-Online Portal des Bundes.
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Im 2. Schritt geht es um die Errichtung der Ladesäule. Mit diesem Vorhaben kann erst begonnen werden, wenn alle Unterlagen bei der BAV fristgerecht und im Original postalisch eingegangen sind. Sollte dies der Fall sein, wirst du durch einen Bescheid von Seiten der BAV informiert.
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Achtung! Beginne erst mit der Errichtung deiner Ladestation, wenn du die BAV benachrichtigt hast. Denn als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages.
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Bei Schritt 3 und 4 handelt es sich um das Einreichen eines Verwendungsnachweises, sowie um eine Berichterstattung. Beides ist nach Errichtung der Ladesäule zwingend notwendig, um eine Förderung zu erhalten.
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Die Bearbeitung der einzelnen Anträge und Unterlagen kann einige Monate benötigen.
Punkt 2: Welche Voraussetzungen muss mein Hotel- oder Gastrogewerbe erfüllen?
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Gefördert werden hierbei kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Unternehmen des Einzelhandels sowie des Hotel- und Gastgewerbes.
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Der Antragsteller muss rechtsfähig und damit rechtlich eigenständig sein. Nicht rechtsfähig sind insbesondere Eigenbetriebe und Regiebetriebe.
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Zu beachten ist, dass die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur nur gefördert wird, sofern diese nicht bereits gefördert wurde und wenn ein Mehrwert nachgewiesen wird.
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Letztlich ist noch entscheidend, dass der Antrag auf Förderung vor Vortragsabschluss der Ladestation gestellt wird.
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Wenn der Antrag bis zum 18.01.2022 gestellt wird, greift die Förderrichtlinie „Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“.
Förderung für öffentliche Wallboxen: Der 3-Punkte-Plan zur Beantragung der Leistung
Um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen, fördert das BMVI mit den Programmen „Ladeinfrastruktur vor Ort“ bzw. „Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“, den Ausbau von öffentlich zugänglichen Ladestationen. Neben der Beschaffung und Errichtung von Ladepunkten an neuen Standorten, werden auch die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung gefördert. Die Förderung kann bis zu 80% der Investitionskosten decken.
Förderungen für das Hotel- und Gastgewerbe
Zuschuss erhalten und laden! :)
News
Förderung: „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“
Förderung für Tourismusbetriebe in Bayern
Durch das Programm „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“, welches seit September 2021 besteht, haben Tourismusbetriebe in Bayern nun unter anderem die Möglichkeit, Fördergelder für E-Ladepunkte für PKWs und E-Bikes zu beantragen. Als touristischer Bezug gelten beispielsweise Hotels, Restaurants, Campingplätze, touristische Attraktionen oder Tourismus-Regionen.
Zum ersten Mal werden bei diesem Förderprogramm auch Ladesäulen für E-Bikes und Pedelecs bezuschusst. Ebenfalls eine Neuerung besteht darin, dass Hotels, Gaststätten und andere touristische Anbieter nun auch bei Ladestationen unterstützt werden, die explizit nur für die eigenen Gäste zugänglich sind. Die öffentliche Verfügbarkeit ist damit kein relevantes Kriterium mehr.
Tourismusbetriebe können für die Installation von einem oder mehreren stationären Ladepunkten für Elektroautos maximal 1.500 Euro pro Säule (bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten) erhalten. Für E-Bike-Ladesäulen gibt es eine Subvention von maximal 300 Euro pro Ladepunkt.
Das Förderpaket, im Umfang von 30 Millionen Euro, ist auch im Jahr 2022 noch verfügbar. Weitere Informationen sowie den Link zur Beantragung finden interessierte Tourismusbetriebe finden unter: www.stmwi.bayern.de
Verlängerung der Innovationsprämie
Die staatliche Förderung, die seit Juli 2020 für den Kauf von Elektroautos und Plug-In Hybriden gewährt wird, ist von der neuen Bundesregierung bis Ende 2022 verlängert worden. Das bedeutet, dass auch weiterhin ein Zuschuss von bis zu 9.000 Euro beim Kauf eines rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs möglich ist.
Die Prämie setzt sich dabei aus einem Bundeszuschuss von 6.000 Euro sowie einem Herstelleranteil von 3.000 Euro – für Elektrofahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro – zusammen. Für E-Autos mit Listenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro ist ein staatlicher Bonus von 5.000 Euro sowie ein Herstelleranteil von 2.500 Euro möglich.
Für die Anschaffung eines Plug-In Hybriden wird auch in 2022 eine Förderung von maximal 6.750 Euro zur Verfügung gestellt.